Sofern keine gravierenden Unterschiede in Preis und Qualität vorliegen, bilden die folgenden Grundsätze den maßgeblichen Rahmen für unsere Beschaffungsprozesse.

  • Bevorzugte Auswahl und Förderung lokaler und regionaler Unternehmen
  • Bezug von frischem Obst und Gemüse direkt von lokalen Erzeugern
  • Wahl von Produkten mit Nachhaltigkeitszertifikaten oder aus ressourcenschonender Herstellung
  • Bevorzugung umweltfreundlicher und energieeffizienter Elektrogeräte
  • Wahrung des fairen Handels ohne Ausnutzung wirtschaftlicher Marktmacht gegenüber Lieferanten
  • Zusammenarbeit mit Lieferanten, die Verpackungsmüll reduzieren
  • Vorrang für Lieferanten mit anerkannten Qualitätsstandards wie ISO
  • Unterstützung von Betrieben, die in energiesparende Infrastrukturen investieren

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sind keine Ausnahmen zulässig, um eine nachhaltige Tourismuswirtschaft, die regionale Entwicklung und den Umweltschutz konsequent zu fördern.

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