Sofern keine gravierenden Unterschiede in Preis und Qualität vorliegen, bilden die folgenden Grundsätze den maßgeblichen Rahmen für unsere Beschaffungsprozesse.
- Bevorzugte Auswahl und Förderung lokaler und regionaler Unternehmen
- Bezug von frischem Obst und Gemüse direkt von lokalen Erzeugern
- Wahl von Produkten mit Nachhaltigkeitszertifikaten oder aus ressourcenschonender Herstellung
- Bevorzugung umweltfreundlicher und energieeffizienter Elektrogeräte
- Wahrung des fairen Handels ohne Ausnutzung wirtschaftlicher Marktmacht gegenüber Lieferanten
- Zusammenarbeit mit Lieferanten, die Verpackungsmüll reduzieren
- Vorrang für Lieferanten mit anerkannten Qualitätsstandards wie ISO
- Unterstützung von Betrieben, die in energiesparende Infrastrukturen investieren
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sind keine Ausnahmen zulässig, um eine nachhaltige Tourismuswirtschaft, die regionale Entwicklung und den Umweltschutz konsequent zu fördern.
