Grand Uysal Beach & Spa strebt im Rahmen eines nachhaltigen Tourismus die Schaffung eines menschenrechtskonformen Arbeitsumfelds an und fördert das Bewusstsein bei Mitarbeitern, Gästen und Partnern.

Neben dem türkischen Arbeitsrecht erfüllt Grand Uysal Beach & Spa gewissenhaft die Anforderungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Beziehungen zu Kollegen und Gästen auf Basis von Ehrlichkeit, Vertrauen, Unparteilichkeit und Transparenz zu führen – frei von jeglicher Diskriminierung nach Sprache, Religion, Rasse, Geschlecht oder Überzeugung.

Hotelmanager sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Misshandlung, Diskriminierung oder Belästigung zu ergreifen und Verdachtsfälle an die Personalabteilung zu melden. Beschwerden werden vertraulich und sorgfältig geprüft.

Grand Uysal Beach & Spa vermeidet unlautere Praktiken bei der Personalbeschaffung; Einstellungen erfolgen stets nach echtem betrieblichem Bedarf.

Grand Uysal Beach & Spa finanziert keine Aktivitäten, Projekte oder Unternehmen, die Kinderarbeit einsetzen, gegen Menschenrechte verstoßen oder gegen internationale Abkommen handeln.

Unser Personal wird nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 beschäftigt. Unser Betrieb respektiert das verfassungsmäßige Recht auf Gewerkschaftsfreiheit und Tarifverhandlungen und schult die Mitarbeiter jährlich im Arbeitsschutz.

Mitarbeiteranliegen bezüglich Arbeitsbedingungen und Rechten werden über die Personalabteilung bearbeitet. Beförderungen erfolgen ausschließlich nach Kompetenz und Leistung.

Grand Uysal Beach & Spa lehnt Zwangs- und Pflichtarbeit strikt ab und erwartet diese Haltung auch von allen Partnern und Gästen.

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